Stiftung Jugend forscht e. V.

Jugend forscht Finale 2023 in Bremen

Patentschutz für kleine Erfinder: Das 58. Finale von Jugend forscht findet 2023 in der MESSE BREMEN statt. Vom 18. bis 21. Mai präsentieren die besten Nachwuchsforscher:innen des Landes hier ihre Projekte aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Am Samstag, den 20. Mai (14 bis 17 Uhr) ist die Veranstaltung bei freiem Eintritt der Öffentlichkeit zugänglich. Offiziell ausgezeichnet werden die Siegerinnen und Sieger am Sonntag, den 21. Mai, in Anwesenheit der Bundesbildungsministerin, Bettina Stark-Watzinger und rund 1.000 geladenen Gästen. Unter den Teilnehmenden finden sich insgesamt drei Projekte aus Bremen.

Bundessieg Jugend forscht (2022) für Hendrik Ridder aus Bremen
Zu den letztjährigen Gewinnern gehört der 16-jährige Hendrik Ridder vom Gymnasium Vegesack, der seine Erfindung einer Wasserrakete mit vollautomatischer Abschussstation, App-Steuerung, Wetterstation und Live-Video, nun sogar auf der Internationalen Wissenschafts- und Technikmesse (ISEF) in Dallas (Texas) präsentierte.

Was junge Erfinder:innen zum Thema Schutzrechte wissen müssen
Unter den Hinweisen für Jungforschende findet sich auf der Website der Organisation Jugend forscht auch die Information zur Patentanmeldung, die aus Sicht von InnoWi Geschäftsführerin Lieselotte Riegger, noch sehr viel präsenter sein dürfte: „Geniale Ideen von Kindern und Jugendlichen werden leider oft nicht ernst genug genommen und so kann es zu Fehlern in der Sicherung des geistigen Eigentums kommen, die nicht rückgängig zu machen sind. Denn ist eine Idee erst einmal veröffentlicht, ist kein Patentschutz mehr möglich.“

Erfindung – was nun? Wir beraten Sie gerne!

Dr. rer. nat. Lieselotte Riegger
Geschäftsführerin
0421 96007-11
lieselotte.riegger@innowi.de

Dr. rer. nat. Lieselotte Riegger rät darum explizit auch jungen Erfinderinnen und Erfindern, wie den Teilnehmenden von Jugend forscht dazu, sich vor dem öffentlich machen Ihrer Idee, sich die Zeit für eine kostenlose Erfindererstberatung zu nehmen. Lieselotte Riegger: „Das Team der Bremer InnoWi steht hierfür jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite, ob für die Kinder und Jugendlichen selbst, zur Beratung von Erziehungspersonen, Lehrkräften oder Organisationen entsprechender Wettbewerbe. Gerade dann, wenn Innovationen Made in Germany über die Landesgrenzen hinaus auf Interesse stoßen ist die rechtzeitige Schutzrechtssicherung wichtig.“

Können Kinder ein Patent anmelden?
Dazu Patentanwalt Dr. Martin Erbacher (Kanzlei Boehmert & Boehmert, Bremen): „Ob eine geniale Erfindung von einem Kind oder Erwachsenen stammt, ist zunächst egal. Jedoch können Kinder und Jugendliche die eigentliche Patentanmeldung nicht selbst zum Patent anmelden, sondern werden – wie auch beim Abschluss bei Verträgen – durch eine volljährige Person vertreten, wie beispielsweise durch die eigenen Eltern.“

Bild: Stiftung Jugend forscht e. V.

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