Seit dem 26. April 2023 können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU*) 75 Prozent der Gebühren für eine „Stand-der-Technik-Recherche“ sowie 75 Prozent der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (max. 1.350 EUR) aus dem KMU-Fonds erstatten lassen. Bestehen bleibt aber auch die Förderung für die Vorabdiagnose des geistigen Eigentums (IP-Scan) sowie eine Marken- oder Designanmeldung. Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben – wer schnell handelt, ist daher im Vorteil. Die InnoWi GmbH, das Patent- und Markenzentrum Bremen, informiert kostenlos zur Antragstellung der Gutscheine und bietet als einer von wenigen akkreditierten Dienstleistern in Deutschland sämtliche förderfähige Leistungen für alle Antragstellenden an.
Warum ist der Schutz des geistigen Eigentums für KMU wichtig?
Mit einer Patent- oder Marken- oder Designanmeldung wird das geistige Eigentum, also einzigartige Ideen, Produkte oder Dienstleistungen davor geschützt, ohne Erlaubnis kopiert oder genutzt werden.
Was genau ist die Stand-der-Technik-Recherche?
Um ein Patent zur Anmeldung zu bringen, muss es u. a. die Erfordernis „neu“ erfüllen und somit über den Stand der Technik hinausgehen. Eine Stand-der-Technik-Recherche prüft diese Neuheit und stellt sicher, dass die jeweilige Idee oder Erfindung noch nicht zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurde. Dies kann insbesondere für die Weiterentwicklung einer Erfindung von enormer Wichtigkeit sein.
Wie genau funktioniert die Beantragung des KMU-Fonds?
Der KMU-Fonds (SME-Fund) ist ein Finanzhilfeprogramm des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EU IPO) – gedacht, um KMU beim Schutz des eigenen geistigen Eigentums zu unterstützen. Insgesamt stehen im Förderzeitraum 2023/24 Fördergelder von bis zu 4.075 EUR pro Unternehmen zur Verfügung.
Der KMU-Fonds funktioniert als Erstattungsprogramm. Mit den ausgegebenen Gutscheinen werden die Kosten für ausgewählte Aktivitäten auf dem Sektor der gewerblichen Schutzrechte mit bis zu 90 Prozentbezuschusst. Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch das EU IPO. Zuvor müssen die Gutscheine aktiviert und innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden. Konkret sieht das Verfahren die folgenden Schritte vor:
- Beantragen Sie die Finanzhilfe:
das Team der InnoWi unterstützt Sie dabei gerne. - Beantragen Sie Finanzhilfe und Gutscheine für Ihr Unternehmen:
Gut zu wissen: Die InnoWi ist für die Leistungen im Zusammenhang mit den Gutscheinen akkreditiert. - Beantragen und bezahlen Sie Tätigkeiten im Bereich des geistigen Eigentums:
Gerne besprechen wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf. - Lassen Sie sich die Kosten erstatten!
So stellen Sie Ihren Antrag:
- Erstellen Sie hier (EU IPO Website) ein Nutzerkonto.
- Melden sie sich in Ihrem Konto an und stellen Sie einen Antrag (auch für mehrere Gutscheine möglich)
- Warten Sie auf den Beihilfebescheid des EU IPO (Wartezeit: ca. 10 Tage)
- Führen Sie die gewählte Aktivität durch: Vereinbaren Sie mit der InnoWi einen Termin für einen IP-Scan-Termin oder eine Stand-der-Technik-Recherche, etc. oder lassen Sie sich dort zu einer Patent-, Marken- bzw. Designanmeldung beraten und/ oder nehmen Sie die Anmeldung vor
- Reichen Sie ihren Erstattungsantrag mit den Kostennachweisen über Ihr Nutzerkonto ein
Was genau ist der IP-Scan?
Der IP-Scan (Intellectual-Property-Scan) ist eine systematische Untersuchung der Potenziale an gewerblichen Schutzrechten eines Unternehmens. Eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums kann bei der Entscheidung helfen, welche Rechte angemeldet werden sollen und wie sich das Portfolio des Unternehmens entwickeln und für die Zukunft planen lässt, sofern bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen wurden. Die InnoWi ist akkreditiert für die Übernahme der Leistungen im IP-Scan.
*Definition: KMU
Mitarbeiterzahl <250
Jahresumsatz ≤ 50 Mio. EUR
Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR