Gelten Schutzrechte auch für künstliche Intelligenz (KI)?

Künstlerische Werke werden durch das Urheberrecht geschützt, Erfindungen durch die Anmeldung eines Patents oder Gebrauchsmusters. Doch – wie sieht es aus, wenn der Ursprung eine KI ist?

Im Falle klassischer künstlerischer Werke, ist die zunächst wichtigste Voraussetzung für den Urheberrechtsschutz die persönlich geistige Schöpfung nach § 2, Abs 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Heißt konkret: nur die Werkschöpfung eines Menschen ist tatsächlich urheberrechtsschutzfähig. Werke, die ausschließlich durch eine künstliche Intelligenz (KI) generiert werden, gelten nicht als persönlich geistige Schöpfungen. Daher sind sie nicht nach dem UrhG geschützt.

Rechtsanwalt Eckard Nachtwey aus Bremen, www.nachtwey-ip.eu

Auch Erfindungen können nur dann zum Patent angemeldet werden, wenn sie von Menschen gemacht sind. Das Europäische Patentamt (EPA), beziehungsweise die Juristische Beschwerdekammer des EPA, hat 2022 entschieden, das Erfindungen von KIs, die zur Patentanmeldung eingereicht werden, zurückgewiesen werden. Die nach Anhörung des Beschwerdeführers in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung verkündete Entscheidung betraf die Zurückweisung von zwei europäischen Patentanmeldungen, in denen ein KI-System namens DABUS als Erfinder genannt war. Zum Beitrag

Erfindungen, bei denen eine KI selbst Teil der Erfindung ist, sind wiederum (nur) unter bestimmten Voraussetzungen patentierbar. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) formuliert hierzu: “Bei den Methoden der künstlichen Intelligenz handelt es sich meist um mathematische Lösungen, die in Software realisiert sind, also um computerimplementierte Verfahren. Diese sind nur begrenzt dem Patentschutz zugänglich, da Computerprogramme an sich nicht patentfähig sind. Das bedeutet, dass ein Beitrag zur Lösung eines konkreten technischen Problems mit technischen Mitteln vorliegen muss, wie etwa die Steuerung eines autonomen Fahrzeugs. Ein technischer Beitrag kann auch vorliegen, wenn Messwerte verarbeitet werden, wenn also beispielsweise Kamerabilder aus einem Fahrzeug dahingehend analysiert werden, welche Verkehrszeichen darauf zu erkennen sind. Vergleichbares kann auch für die Auswertung und Aufbereitung medizinischer Bilddaten zur Tumorerkennung als Vorbereitung einer ärztlichen Diagnose gelten.” Mehr dazu hier.

Bei individuellen Fragestellungen rund um die Themen Urheberrecht, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster- oder Markenschutz kontaktieren Sie gerne das Team der InnoWi unter Tel. 0421 33117010 oder via mail@innowi.de

Beitragsbild © zhuyufang | Getty Images, Canva-Pro

Ihr Kontakt zu uns

InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen