Alles Wichtige zur geografischen Herkunftsangabe
Bremer Klaben, Thüringer Bratwurst, oder Schwäbische Spätzle: Bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte können als geografische Herkunftsangaben geschützt werden. Dabei handelt es sich um ein europaweit geltendes Schutzrecht. Die Funktion der geografischen Herkunftsangaben entspricht dabei im Wesentlichen der der Marke und es gilt: Was draufsteht, muss auch drin sein.
Der Vorteil ist, die geschützte Bezeichnung fungiert als eine Art Gütesiegel, denn es bescheinigt die Originalität des betreffenden Produktes. Und das wiederum steigert den Abverkauf. Auch darum beantragen immer mehr Produktionsbetriebe aus aller Welt die Eintragung einer geografischen Herkunftsangabe in die Register der EU.
Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen zur geografischen Herkunftsangabe. Sie möchten mehr erfahren, haben eine konkrete Frage oder möchten Ihr Produkt mit einem entsprechenden Namen kennzeichnen lassen? Gerne berät Sie das erfahrene InnoWi Team persönlich und individuell. Sprechen Sie uns an!

Was lässt sich als geografische Herkunftsangabe schützen?
Geschützt werden können Lebensmittel und Agrarprodukte wie beispielsweise Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Käse, Backwaren oder Bier. Ergänzend zur Kennzeichnung der Ware werden die Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern geschützt, aus denen die Produkte stammen. Beispiele hierfür sind die schwäbischen Spätzle, der Nürnberger Lebkuchen oder auch der Feta, der aus Griechenland stammen muss, wenn das Produkt diesen Namen tragen will.
Mittlerweile nicht mehr geschützt werden kann natürliches Mineralwasser und Quellwasser. Auch für Weine und alkoholische Getränke (außer Bier) bestehen Sonderregelungen.
Gut zu wissen!
Mit Stand 2014 gibt es in Deutschland 117 geschützte Bezeichnungen. Hiervor sind 48 als geschützte Ursprungsbezeichnung eingetragen – dazu gehören z. B. die Lüneburger Heidschnucke und der Allgäuer Emmentaler. 69 Bezeichnungen sind als geografische Angabe geschützt wie z. B. die der Bremer Klaben oder das Lübecker Marzipan.
Welche Anforderungen müssen für eine geografische Herkunftsangabe erfüllt sein?
Vor dem Schutz eines Produktes mit geografischer Herkunftsangabe gilt es zunächst einmal, die zwei folgenden Kategorien zu unterscheiden,
• die geschützte Ursprungsbezeichnung, kurz g. U und
• die geschützte geografische Angabe, kurz g. g. A.
Beide Unionszeichen müssen seit 2012 verpflichtend auf Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Erzeugnissen angebracht werden, die zu Recht den Namen einer geschützten Ursprungsanzeige oder geografischen Angabe tragen.
Unionszeichen für Deutschland: Geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) und geschützte geografische Angabe (g. g. A.)
Bezeichnung oder Angabe: Worin besteht der Unterschied?
In beiden Fällen muss das Produkt aus einem bestimmten Ort, aus einer bestimmten Gegend oder aus einem bestimmten Land kommen. Der Unterschied zwischen einer g. U. und einer g. g. A. besteht darin, in welchem Umfang sie aus diesem Gebiet stammen bzw. ob die Herstellung nachweislich an dem betreffenden Ort stattfindet.
Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung (g. U.) müssen alle Produktionsschritte nachweislich in dem fraglichen Gebiet erfolgen. Als g. U. eingetragene Produktnamen weisen somit die engste Verbindung mit dem geografischen Ort auf, an dem sie hergestellt werden.
Bei der geografischen Angabe (g. g. A.) reicht es aus, wenn lediglich einer der Produktionsschritte in dem Herkunftsgebiet stattfindet und die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.
Darüber hinaus geltende Voraussetzungen für den Schutz der geografischen Herkunft ist im Markengesetz geregelt.
Wie melde ich eine geografische Herkunftsangabe an?
Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe/ Ursprungsbezeichnung ist beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig – im ersten Schritt durch das DPMA und anschließend durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung in das Register vornimmt.
Wichtig zu wissen ist:
Innerhalb von zwei Monaten nach der Veröffentlichung durch das DPMA können Dritte Einspruch gegen den Antrag einlegen.
Lassen sich geografische Herkunftsangabe recherchieren?
Für einen ersten Überblick lassen sich geografische Herkunftsangaben in der Datenbank DPMAregister finden.
eAmbrosia ist das Register der Europäischen Kommission, das Namen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln sowie Wein und Spirituosen auflistet, die in der gesamten EU registriert und geschützt sind. Sie möchten bei der Recherche in die Tiefe gehen und wünschen sich eine fachkundige Begleitung, dann kontaktieren Sie uns gerne.
Was kostet eine geografische Herkunftsangabe?
Die mit dem Antrag zu zahlende Gebühr beträgt derzeit (Stand 2022) 900 EUR.
Was für eine Bedeutung haben geografische Herkunftsangaben?
Auch wenn die Anzahl der geografischen Herkunftsangaben – im Vergleich zu der Anzahl geschützter Marken und Patente – gering ist, ist ihre Bedeutung dennoch groß und betrifft ganze Wirtschaftszweige und Regionen. Die wichtigsten Argumente hierfür sind:
- Qualitätsfunktion: Verbraucherinnen und Verbraucher können sich darauf verlassen, dass sie bekommen, was sie glauben zu bekommen.
- Unterscheidungsfunktion: Auch hier gilt, was draufsteht, muss auch drin sein.
- Werbefunktion: Das oben genannte sorgt für Vertrauen in Qualität und Geschmack.
- Wirtschaftliche Bedeutung: Das allgemein steigende Qualitätsbewusstsein trägt dazu bei, dass der geografischen Angabe ein immer höherer Stellenwert beigemessen wird.
Besonders anschaulich lässt sich die Bedeutung einer geschützten Herkunftsbezeichnung an der Geschichte des griechischen Feta erzählen – hier in Stichpunkten kurz skizziert:
- 1996 wurde von der europäischen Kommission die Bezeichnung „Feta“ als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) für aus Griechenland stammenden Weißkäse in Salzlake eingetragen.
- Nach Klagen Dänemarks, Deutschlands und Frankreichs erklärte der Europäische Gerichtshof diese Eintragung 1999 für nichtig. Begründung: die Bezeichnung werde bereits seit Langem in einigen anderen Mitgliedstaaten als Griechenland verwendet.
- Nach weiteren Klagen Griechenlands bestätigte wiederum 2005 der Gerichtshof die Bezeichnung „Feta“ als geschützte Ursprungsbezeichnung für Griechenland.
Begründung: der besondere Geschmack und Geruch des Fetas ist auf die spezielle Beweidung und Haltung sowie die klimatischen Verhältnisse Griechenlands und das traditionelle Herstellungsverfahren zurückzuführen.