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Alles Wichtige zum Markenschutz

Starke Marken stellen Vermögenswerte dar und sind für Unternehmen eine oft wichtige Voraussetzung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere Start-ups sollten sich darum rechtzeitig mit dem Thema Markenschutz befassen. Denn – bevor eine eigene Marke entwickelt und angemeldet wird, sollte geprüft werden, ob diese bereits durch Dritte geschützt ist.

Für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung und eine umfassende Markenrecherche steht Ihnen das erfahrene InnoWi Team zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Schutzrechts Know-how und Technologietransfer | InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen

Eine Marke umfasst alle Zeichen, die geeignet sind, Ihr Angebot von denen anderer Unternehmen zu unter­scheiden.

Wer (s)eine Marke schützt, hat von da an das alleinige Nutzungsrecht. Dies ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Ihr Erfolg Nachahmungen und Plagiate auf den Plan ruft, die dem Ansehen Ihres Unternehmens oder Produktes ggf. schaden.

Auf der anderen Seite schützt die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema auch Sie davor, bereits eingetragene Marken zu verletzen. Ein weiterer (finanzieller) Vorteil besteht, sobald Sie planen, Lizenzen für die Nutzung Ihrer Marke zu vergeben.

Kennzeichen, die als Marke eingetragen werden können, sind:

  • Wortmarken (ohne grafische Ausgestaltung, z. B. das Wort „BECK’S“)
  • Bildmarken (nur grafische Gestaltung, z. B. Logos wie der Mercedes-Stern)
  • Wort-Bild-Marken (Kombinationen aus Wort- und Bildelementen, z. B. das Logo der Bremer Straßenbahn)
  • Klangmarken (Geräusche oder Melodien z. B. die Telekom-Tonfolge)
  • Dreidimensionale Marken (z. B. Formen von Verpackungen wie die Coca-Cola-Flasche)
  • Farbmarken (Farben oder Farbzusammenstellungen, z. B. das Rot der Sparkasse oder das Telekom-Magenta)
  • Multimedia-Marken (eine Kombination aus (bewegten) Bild- und/oder dreidimensionalen sowie akustischen Elementen)
  • Hologramm (dreidimensionale Abbildungen von Objekten auf einer zweidimensionalen Oberfläche mit Tiefenanmutung)

Geschützte Marken sind nicht immer als solche zu erkennen.

Das Symbol „R im Kreis“ (® = Registered) entstammt dem Markenrecht der USA. Es zeigt, dass die Marke eingetragen ist. Nach dem deutschen Markenrecht ist diese Kennzeichnung nicht erforderlich, hat hierzulande jedoch eine Art Werbeeffekt.

Mit dem Zusatz „TM“ hinter dem Namen werden in den USA Zeichen gekennzeichnet, die zwar schon als Marke angemeldet, aber noch nicht ins amtliche Register eingetragen sind.

Alle weltweit eingetragenen Marken lassen sich mithilfe verschiedener Plattformen recherchieren. Die entsprechenden Links, um sich selbst einen ersten Überblick über eingetragene Schutzrechte zu verschaffen, finden Sie hier.

Um sicherzugehen, dass die von Ihnen geplante Anmeldung keiner bereits geschützten Marke ähnelt oder gleicht, unterstützen wir Sie gerne mit einer professionellen Markenrecherche.

Eine deutsche oder europäische Unionsmarke beantragen Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bzw. beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Ein Markenschutz entsteht jedoch erst mit der Eintragung in das jeweilige Markenregister.

Da die Markenanmeldung durchaus ein paar Fallstricke birgt, die mit entsprechendem Wissen leicht umgangen werden können, empfiehlt sich eine vorangehende fachkundige Beratung und Recherche. Als offizieller Partner des DPMA steht Ihnen das InnoWi Team dabei gerne fachkundig zur Seite.

Von den Ämtern wird zunächst einmal geprüft, ob absolute Schutzhindernisse existieren, die gegen eine Anmeldung sprechen. Zu diesen gehören (u. a.):

  • Die Marke darf das Produkt nicht beschreiben,
  • darf nicht als „täuschende Bezeichnung“ gewertet werden können
  • oder gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.

Eine Vielzahl an Schutzhindernissen ergibt sich darüber hinaus aus dem jeweiligen Produkt. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich und individuell und unterstützen Sie mit einer professionellen Bewertung. Sprechen Sie uns an!

Nein, jedoch hilft die versierte fachkundige Begleitung, das Risiko einer Ablehnung oder Einschränkung zu minimieren. Dies betrifft insbesondere die Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie die Beurteilung von Unterscheidungskraft oder Ähnlichkeit zu bestehenden Marken.

Grundsätzlich besteht der Markenschutz bereits ab dem Zeitpunkt der Anmeldung Ihrer Marke. Selbst wenn aufgrund der Prüfung durch das Amt eine Eintragung und Veröffentlichung im Markenregister deutlich später erfolgt (in der Regel ist das Eintragungsverfahren erst nach circa 7 bis 8 Monaten abgeschlossen), zählt der Tag der Anmeldung als Schutzbeginn.  

Nach der Veröffentlichung können Inhaberinnen bzw. Inhaber von älteren Marken innerhalb von drei Monaten Widerspruch gegen die neu eingetragene Marke einlegen. Ist der Widerspruch begründet, so kann die Marke ganz oder teilweise gelöscht werden. Eine Marke kann auch für nichtig erklärt oder gelöscht werden, wenn Sie diese über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren nachweislich nicht genutzt haben.

Gut zu wissen!
Die Verantwortung dafür, ob die Benutzung einer Marke die Schutzrechte anderer verletzt, tragen allein die Anmeldenden. Darum sollte der tatsächlichen Markenanmeldung immer eine umfassende Markenrecherche vorausgehen. Und auch Sie selbst sollten künftig mithilfe regelmäßiger Recherchen sichergehen, dass neue Markenanmeldungen nicht mit der Ihren kollidieren. Hierzu kann eine Markenüberwachung eingerichtet werden, dazu beraten wir Sie gerne.

Zur Vorbereitung können Sie kostenlos in der Datenbank des DPMA sowie auf der Website des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) recherchieren. Bei einer komplexeren Beurteilung inklusive Ähnlichkeitssuche unterstützt Sie das versierte InnoWi Team, ob telefonisch oder vor Ort.

Eine Marke schützen zu lassen kostet – je nach Art und Umfang des gewünschten Markenschutzes – im Schnitt rund 300 Euro (Stand: 2024). Enthalten sind eine einfache Markenanmeldung (DE) und der Schutz für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Klasse schlägt mit 100 Euro zu Buche.

Die Kosten einer Europäischen Unionsmarke beginnen bei 850 Euro. Nicht inklusive sind die ggf. zusätzlich anfallende Gebühren von Markenanwältinnen und -anwälten.

Mit welchen Kosten Sie in Ihrem jeweiligen Fall rechnen müssen, erörtern wir gerne gemeinsam mit Ihnen – ein Anruf genügt!

Einen Zuschuss für Ihre Markenanmeldung können Sie unter Umständen aus verschiedenen Förderprogrammen erhalten. Gerne informieren und beraten wir Sie hierzu ganz individuell und unterstützen Sie auf Wunsch bei der Beantragung.

Nach Zahlung der Gebühren ist der Markenschutz zunächst für insgesamt 10 Jahre aktiv und kann unbegrenzt verlängert werden. Vorausgesetzt, die Gebühren werden erneut gezahlt. Passiert das nicht, wird die Marke von der betreffenden Stelle aus dem Register gelöscht.

Ein weiterer Grund für eine Löschung ist, wenn Sie die Marke über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren nachweislich nicht genutzt haben.

Die gewerblichen Schutzrechte im Überblick

Die gewerblichen Schutzrechte dienen der Sicherung von geistigem Eigentum (auch; Intellectual Property – IP). Die folgende Tabelle bietet einen guten Überblick über deren Unterscheidung. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Schutzrechtsstrategie entsprechend Ihres Bedarfes. Sprechen Sie uns an!

PatentGebrauchsmusterDesignMarken
Was schützt esTechnische ErfindungenTechnische Erfindungen (außer Verfahren)Äußere Erscheinung eines Erzeugnisses (auch digital)Marken für Waren oder Dienstleistungen
Erfordernisse für den Schutzneu, erfinderisch (über den Stand der Technik hinausgehend) gewerblich anwendbarneu, erfinderisch (über den Stand der Technik hinausgehend), gewerblich anwendbarneu, Eigenart (muss sich vom bestehenden abheben)Unterscheidungskraft, keine reine Beschreibung
Amtliche PrüfungEinhaltung aller Schutzerfordernisseformelle Prüfung, keine Prüfung der Neuheitformelle Prüfung der Anmeldung, Designfähigkeit. Keine Prüfung der NeuheitFormelle Prüfung der Anmeldung, Prüfung der Unterscheidungskraft
Beginn des Schutzesrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblattrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Registerrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Registerrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Register
Schutzdauer maximal
20 Jahre10 Jahre25 Jahreunbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre)

Ihr Kontakt zu uns

InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen