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Alles Wichtige zum Patent

Patentschutz existiert seit über 500 Jahren: 1474 trat in Venedig erstmals ein Patentgesetz in Kraft, dass den Anmeldenden einen zunächst zehnjährigen Schutz vor unerwünschten Nachahmungen gewährte. In Deutschland wurde das erste Patent im Jahr 1877 erteilt.

Heute werden allein durch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) mehrere Zehntausend Patenturkunden pro Jahr ausgestellt. Doch – wer sich zum ersten Mal mit dem Thema Patentanmeldung befasst, hat viele Fragen angefangen mit „Was bringt mir die Patentanmeldung“ über „Wie melde ich ein Patent an?“ bis „Brauche ich unbedingt einen Patentanwalt?“ Im Folgenden beantworten wir diese – und noch mehr.

Für individuelle Fragestellungen, eine kostenlose Erstberatung sowie die Prüfung Ihres Patents steht Ihnen das erfahrene InnoWi Team darüber hinaus gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Schutzrechts Know-how und Technologietransfer | InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen

Eine zum Patent angemeldete Erfindung bildet oft die Grundlage für neue Produkte oder Verfahren. Mit der Patentanmeldung werden diese für einen Zeitraum von 20 Jahren (ab Anmeldedatum) effektiv vor Nachahmungen und Kopien geschützt. Wie alle gewerblichen Schutzrechte stellt also auch das Patent einen Vermögenswert und eine oft entscheidende Voraussetzung für den nachhaltigen Erfolg am Markt dar.

Patentanmeldungen können sowohl durch Einzelpersonen als auch von Unternehmen eingereicht werden. Wichtig zu wissen ist, dass die Rechte an dem Patent letztlich beim jeweils Anmeldenden liegen. Das heißt, dass in der Anmeldung alle Personen und Institutionen genannt werden müssen, die im Anschluss als Patentinhaberin bzw. Patentinhaber gelten sollen.

Aus diesem Grund legt das Arbeitnehmererfindungsgesetz fest, dass Erfindungen, die am Arbeitsplatz entstehen, dem arbeitgebenden Unternehmen oder der Hochschule gemeldet werden müssen. Und – dass die Erfinderin bzw. der Erfinder ebenfalls Rechte an der Erfindung behält. Selbst dann, wenn das Patent vom Unternehmen genutzt wird.

Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Patentschutz ist insbesondere für Forschende sowie Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen wichtig, da das Patent ein Anreiz für Unternehmen und Institutionen sein kann, Mittel für die gezielte Forschung und Weiterentwicklung zur Verfügung zu stellen.

Patente können für Vorrichtungen und Verfahren aus allen Bereichen der Technik und Naturwissenschaft erteilt werden. Folgende drei Kriterien müssen im sogenannten Prüfungsverfahren vom Amt als erfüllt beurteilt werden:

  • Die Erfindung ist neu
  • Die Erfindung stammt aus einer erfinderischen Tätigkeit
  • Die Erfindung kann gewerblich angewendet werden

Sind die Schutzvoraussetzungen erfüllt, wird das Patent erteilt und die Patentschrift veröffentlicht. Damit entsteht ein Schutz- und Verbietungsrecht für die Patentinhaber. Das Patent kann jedoch auch nach Erteilung von Dritten angefochten werden – entweder per Einspruch oder durch eine Nichtigkeitsklage.

Sind die Schutzvoraussetzungen nicht erfüllt, wird die gesamte Anmeldung oder auch einzelne Schutzansprüche vom Amt mit einem entsprechenden Bescheid zurückgewiesen. Auf diese Bescheide kann eine Erwiderung und Korrektur der Anmeldung erfolgen. Um das Risiko einer Zurückweisung weitestgehend zu minimieren, ist es sinnvoll, die Schutzfähigkeit der anzumeldenden Erfindung zunächst von fachkundiger Stelle beurteilen zu lassen – das erfahrene Team des Patent- und Markenzentrum Bremen | InnoWi GmbH steht Ihnen gerne für die Patentrecherche zur Verfügung. 

Jetzt Beratungstermin vereinbaren.

Im ersten Schritt bietet die Basisrecherche des DPMA oder des europäischen Patentamtes einen guten ersten Überblick über erteilte Patente aus aller Welt. Die Einteilung von Patentdokumenten erfolgt dabei meistens nach der IPC-Klassifikation.

Informationen zu internationalen Patentklassifikationen (IPC) finden Sie hier.

Möchten Sie sichergehen, mit Ihrer Idee keinesfalls das bestehende Recht einer anderen Person oder Einrichtung zu verletzten, unterstützt Sie das versierte InnoWi Team gerne mit einer detaillierten Patentrecherche.

Die Kosten einer Patentanmeldung setzen sich aus Gebühren des Amtes sowie denen Ihrer Patentanwältin bzw. Ihres Patentanwalts zusammen, die für die Erarbeitung und die Einreichung der Patentschrift anfallen. Darum variiert die endgültige Summe nicht selten stark. Wird eine Kanzlei für Patentrecht beauftragt, lohnt sich der Vergleich.

Im Durchschnitt belaufen sich die Gebühren auf einige Tausend Euro. Hinzukommen Amts- und Jahresgebühren. Die Jahresgebühren für ein deutsches Patent steigen von anfangs 70 Euro bis auf derzeit rund 2.000 Euro (im 20. Jahr). Bei europäischen und internationalen Patenten kommen Übersetzungskosten sowie Gebühren für die beauftragten Vertretungen vor Ort hinzu.

Mit welchen Kosten Sie in Ihrem jeweiligen Fall tatsächlich rechnen müssen, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch – ein Anruf genügt!

Es ist ratsam, für die Ausarbeitung der Patentschrift eine Patentanwaltskanzlei zu beauftragen, insbesondere um das Risiko für eine Ablehnung zu minimieren. Verpflichtend ist dies jedoch nicht.

Eine finanzielle Förderung für Leistungen im Zusammenhang mit einer Patentanmeldung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aus verschiedenen Förderprogrammen enthalten.

Gut zu wissen!

Die InnoWi ist zertifizierter Dienstleister für alle Förderprogramme. Wir beraten und unterstützen Sie aber gerne bereits im Vorfeld – bei der Beantragung der Fördermittel.

Kurz gesagt – so früh wie möglich, denn von der Antragstellung bis zur Erteilung des Patents können Jahre vergehen. Glauben Sie an Ihre Idee und ist ein hohes Marktinteresse zu vermuten, sind die Schutzvoraussetzungen erfüllt und Ihre Erfindung wurde von Ihnen noch nicht an anderer Stelle (z. B. im Rahmen eines Vortrags) veröffentlicht, setzen Sie sich am besten ganz konkret mit dem Thema Patentanmeldung auseinander.

Dazu haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns an: Auskünfte zum Thema Schutzrechte sowie eine telefonische Erstberatung erhalten Sie bei uns unverbindlich und kostenlos.

Definitiv! Eine Erfindung kann bereits im Ideenstatus angemeldet werden und bereits zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich mit dieser Schutzmöglichkeit auseinandersetzen. Darüber hinaus gilt – immer dann, wenn Sie befürchten müssen, dass Ihnen ein anderes Unternehmen oder eine andere Forschungseinrichtung mit der Anmeldung der Idee zuvorkommt oder sie eine Veröffentlichung der Idee planen, ergibt die Patentanmeldung Sinn.

Gut zu wissen!
Die Patentanmeldung bleibt 18 Monate lang geheim und wird erst danach im Patentregister veröffentlicht. Der Zeitraum der Geheimhaltung gibt den Erfinderinnen und Erfindern die Möglichkeit, die betreffende Innovation weiterzuentwickeln und auf den Markt zu bringen oder noch vor der Offenlegung zurückzunehmen.

Zudem gilt: Die bei der Anmeldung eingereichte Patentschrift muss eine umfassende technische Beschreibung der Erfindung enthalten sowie

  • Patentansprüche
  • Zeichnungen, falls notwendig
  • Zusammenfassung
  • Erfinderbenennung

Für die erfolgreiche Erteilung eines Patentes muss die Erfindung das Prüfungsverfahren beim Patentamt durchlaufen. Für die deutsche Patentanmeldung muss dafür innerhalb von sieben Jahren (ab Anmeldetag) ein entsprechender Prüfantrag gestellt werden.

Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden, jedoch haben Sie bis zu zwölf Monate nach der Erstanmeldung Zeit, um Ihre Erfindung in weiteren Ländern anzumelden. Sinn ergibt das, wenn Sie Ihre Innovation tatsächlich über die Grenzen Deutschlands hinaus vermarkten möchten oder international Lizenzen vergeben möchten.

Der Start des neuen Einheitspatentes der EU wird nach derzeitigem Stand für die zweite Hälfte 2022 erwartet. Vor Einführung des europäischen Einheitspatents wurden Patente über Einzelanmeldung in den jeweiligen Ländern vergeben. Das europäische Einheitspatent ermöglichen es, mit Stellung eines einzigen Antrags beim europäischen Patentamt in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten Patentschutz zu erhalten. Das Verfahren ist für die Anmeldenden nun also deutlich einfacher und kosteneffizienter.

Wichtige und aktuelle Informationen hierzu finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) oder des Europäischen Patentamtes.

Die gewerblichen Schutzrechte im Überblick

Die gewerblichen Schutzrechte dienen der Sicherung von geistigem Eigentum (auch; Intellectual Property – IP). Die folgende Tabelle bietet einen guten Überblick über deren Unterscheidung. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Schutzrechtsstrategie entsprechend Ihres Bedarfes. Sprechen Sie uns an!

PatentGebrauchsmusterDesignMarken
Was schützt esTechnische ErfindungenTechnische Erfindungen (außer Verfahren)Äußere Erscheinung eines Erzeugnisses (auch digital)Marken für Waren oder Dienstleistungen
Erfordernisse für den Schutzneu, erfinderisch (über den Stand der Technik hinausgehend) gewerblich anwendbarneu, erfinderisch (über den Stand der Technik hinausgehend), gewerblich anwendbarneu, Eigenart (muss sich vom bestehenden abheben)Unterscheidungskraft, keine reine Beschreibung
Amtliche PrüfungEinhaltung aller Schutzerfordernisseformelle Prüfung, keine Prüfung der Neuheitformelle Prüfung der Anmeldung, Designfähigkeit. Keine Prüfung der NeuheitFormelle Prüfung der Anmeldung, Prüfung der Unterscheidungskraft
Beginn des Schutzesrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblattrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Registerrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Registerrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Register
Schutzdauer maximal
20 Jahre10 Jahre25 Jahreunbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre)

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Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen