Ideen und einzigartige Innovationen machen für Unternehmen einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil aus. Mit anderen Worten, die Sicherung geistiger Eigentumsrechte ist unbezahlbar. Ab Juli ist die Beantragung spezieller Fördergelder wieder möglich.
Für kleine und mittlere Unternehmen, die ihr geistiges Eigentum sichern wollen, öffnet sich vom 1. bis 31. Juli 2021 zum voraussichtlich vorletzten Mal die Möglichkeit, entsprechende Fördergelder zu beantragen. Bis zu 1.500 Euro pro Unternehmen werden in der Reihenfolge der eingehenden Einträge vergeben. Der Gegenwert entspricht einem Nachlass in Höhe von 75 Prozent auf die Vorabdiagnose (sog. IP-Scan, IP = Intellectual Property), um den Wert des geistigen Eigentums zu ermitteln oder einer Reduzierung der Anmeldegebühren für europäische Marken und Designs um 50 Prozent.
Aus der Förderung ergibt sich eine weitere Fördermöglichkeit: Unternehmen, die an einer IP-Scan-Beratung teilgenommen haben, bekommen ein Zertifikat, dass dieses als innovatives Unternehmen identifiziert. Damit haben sie einen Anspruch auf die Förderung einer europäischen Patentanmeldung. De facto ersetzt werden Anmeldegebühren in Höhe von max. 2.000 EUR sowie begleitende Anwaltsgebühren bis 2.500 EUR. Die Förderung gilt jedoch nur bis zum bis 30.09. bzw. 31.12.2021.
Die Fördermittel stammen aus dem 20 Millionen starken KMU-Fonds, gemeinsam bereitgestellt von der Europäischen Kommission und dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Als Patent- und Markenzentrum im Land Bremen unterstützt die InnoWi GmbH die Unternehmen bei der Umsetzung der Förderung und dem Aufbau einer IP-Strategie.
Zum Hintergrund
Der KMU-Fonds richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in den 27 EU-Mitgliedstaaten und wird 2021 in fünf Zeitfenstern ausgezahlt. Die letzte Termine für die Beantragung des IP-Scan sind der 1. bis 30.09.2021. Außerhalb dieser Zeitfenster gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Ablauf der Antragstellung:
- Antrag stellen (ab 01.09.21)
- Finanzhilfebeschluss des EUIPO abwarten
- Expert_innen für IP-Scan-Beratung kontaktieren oder Marke bzw. Design anmelden
- Nach erfolgreicher Beratung und/oder Schutzrechtsanmeldung Erstattungsantrag einreichen