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Schutzrechts­management: Wir begleiten Sie im Schutzrechtsprozess

Die Anmeldung von Schutzrechten, ob Marken, Patente oder Gebrauchsmuster, bringt einen erheblichen und zum Teil komplizierten Verwaltungsaufwand mit sich. Professionelle Hilfe ist oft vonnöten. Zum einen müssen bei Erfindungen die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmererfindungsgesetzes beachtet werden, zum anderen im gesamten Prozess der Schutzrechtsanmeldung die Vorgaben des Patentgesetzes oder des Markengesetzes, je nachdem welches Schutzrecht angemeldet wird. 

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg des Schutzrechtsprozesses: Von der Meldung einer Erfindung über die Anmeldung zum Patent, Gebrauchsmuster oder Marke steht Ihnen das versierte InnoWi-Team  jederzeit gerne zur Verfügung. Für Hochschulen und Unternehmen übernehmen wir das gesamte Schutzrechtsmanagement und halten Sie auf dem Laufenden über drohende Fristen sowie die Kosten ihrer Schutzrechte. 

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Partnerhochschulen verweisen wir außerdem auf unsere Broschüre Erfindungsnavigator.

Schutzrechts Know-how und Technologietransfer | InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen

Jede telefonische Erstberatung zu Patent-, Design-, Markenschutz und Co. erhalten Sie bei uns kostenlos.

Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG) regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen bei Erfindungen sowohl in Unternehmen als auch im öffentlichen Dienst. Erfindungen im Sinne des Gesetzes sind dabei nur solche Erfindungen, die patent- oder gebrauchsmusterfähig sind. 

Beispielsweise werden geregelt:

  • die Meldepflicht von Erfindungen
  • die Anmeldung und Aufgabe eines Schutzrechts, ob im Inland oder Ausland
  • die Feststellung oder Festsetzung einer Vergütung bei Verwertung der Erfindung

(…) inklusive der zeitlichen Fristen, innerhalb derer die Pflichten erfüllt werden müssen.

Ja, das Arbeitnehmererfindungsgesetz hat hierfür einen extra Paragrafen, den sogenannten § 42 „Besondere Bestimmungen für Erfindungen an Hochschulen“.

Die Besonderheiten sind:

  • die Möglichkeit, die Erfindung zu veröffentlichen, wenn diese rechtzeitig, in der Regel zwei Monate zuvor dem Arbeitgeber angezeigt wurde.
  • das Recht der Erfinder:innen zur Benutzung der Diensterfindung im Rahmen ihrer Lehr- und Forschungstätigkeit.
  • die Höhe der Vergütung ist festgelegt und beträgt bei einer Verwertung 30 Prozent der durch die Verwertung erzielten Einnahmen.
  • die negative Publikationsfreiheit: Das bedeutet, Hochschulerfinder:innen können ihre Erfindung gegenüber ihrem Arbeitgeber geheim halten, wenn keine Veröffentlichung erwünscht ist.

Das Patentgesetz sichert im deutschen Recht neben dem Markengesetz, Gebrauchs- und Geschmacksmustergesetz den Schutz neuer Entwicklungen. Es definiert die Voraussetzungen für ein Patent sowie das gesamte Verfahren über Einreichung, Prüfung, Beschwerde und Nichtigkeit. Aus dem Gesetz resultieren für die Inhaber von Patenten auch verschiedene zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.

Ein wichtiger Teil ist auch die Beschreibung der Aufgaben des Deutsches Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie der Verfahren vor diesem. 

Werden Patente außerhalb Deutschlands angemeldet, so finden die entsprechenden Gesetze Verwendung. Für Europa gilt das Europäische Patentübereinkommen.

Gut zu wissen!
Die InnoWi ist offizieller Kooperationspartner des DPMA und zertifiziertes europäisches Patlib-Zentrum.

Das Markengesetz regelt den Schutz von Marken und sonstige Kennzeichen, insbesondere die Voraussetzung für den Schutz, den Schutzinhalt, das Vorgehen bei Rechtsverletzungen sowie alle Verfahren in Markenangelegenheiten.

Abhängig vom Umfang des gewünschten Schutzes einer Erfindung, Marke oder Design sowie den finanziellen Mitteln können unterschiedliche Schutzrechtsstrategien entwickelt werden. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Auswahl der Länder, in denen ein Schutzrecht angemeldet oder aufrechterhalten wird (Deutschland, Europa, weltweit, einzelne Länder).
  • der Zeitpunkt der Stellung eines Recherche- oder Prüfantrages (bei Patenten).
  • die Aufgabe von Schutzrechten.
  • die Einrichtung von Schutzrechtsüberwachungen.
  • der Einspruch oder die Nichtigkeitsklage gegen ein bereits erteiltes Konkurrenzpatent.

Weitere Leistungen

Darf es ein bisschen mehr sein? Wir widmen uns gerne Ihren individuellen Bedarfen – auch im Vorfeld von Schutzrechtsanmeldungen.

Zu unseren weiteren Leistungen gehören:

  • umfassende Schutzrechtsrecherchen zu Marken, Design, Gebrauchsmuster und Patenten.
  • die Vorab-Diagnose von Rechten des geistigen Eigentums (IP-Scan) des EU-Förderprogrammes KMU-Fonds.
  • die Entwicklung von Schutzrechtsstrategien.
  • die Schutzrechtsverwertung.
  • die Überwachung von Schutzrechten.
  • Seminare und Inhouse-Trainings zu spezifischen Themen im Bereich Schutzrechte – sprechen Sie uns an!

Die Kosten für eine individuelle, weiterführende Beratung zu den Schutzrechtsfragen Ihres Unternehmens können Sie unserer Preisliste entnehmen. Die Frage, ob und welche finanziellen Fördermittel unter Umständen für Ihr Unternehmen zur Verfügung stehen, klären wir im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung.

Gut zu wissen!
Eine Schutzrechtsberatung der InnoWi ist keine Rechtsberatung und ersetzt nicht die Leistungen von Patentanwälten. Das Team der InnoWi GmbH arbeitet deshalb seit mehr als 20 Jahren bei der Anmeldung von Schutzrechten vertrauensvoll mit verschiedenen Kanzleien zusammen.

Ihr Kontakt zu uns

InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen