Der Start für das Einheitspatent soll am 01. Juni 2023 erfolgen. Als Voraussetzung dafür muss Deutschland seine Ratifizierungsurkunde hinterlegen. Dann tritt endlich das sogenannte Europäisches Patent mit einheitlicher Wirkung in Kraft.
Damit wird es möglich, mit nur einem Antrag den Patentschutz in bis zu 25 EU-Mitgliedstaaten zu erlangen. 17 Mitgliedsstaaten haben die Verträge bereits ratifiziert, die ausstehenden Staaten werden nach und nach folgen. Nach der Erteilung ist das Einheitspatent sofort in diesen Ländern wirksam und muss nicht erst in kostspieligen nationalen Verfahren validiert werden. Auch Übersetzungen in den Landessprachen sind nicht mehr erforderlich. Das heißt, das Verfahren wird nicht nur einfacher, sondern auch günstiger.
Das bisher vom Europäischen Patentamt erteilte Bündelpatent bleibt weiterhin bestehen. Bei diesem Verfahren muss das erteilte Europäische Patent in den jeweiligen gewünschten nationalen Patentämtern angemeldet und verteidigt werden. Das führt ab einer gewissen Anzahl an Ländern zu entsprechend hohen Kosten.
Mit dem Einheitspatent nimmt auch das einheitliche Patentgericht (EPG) seine Arbeit auf. Es wird zukünftig bei Einheitspatenten und Bündelpatenten für Fragen der Verletzung und der Rechtsgültigkeit zuständig sein. Während einer Übergangsphase von sieben Jahren besteht die Möglichkeit, bereits erteilte Europäische Patente des Bündelverfahrens von dieser Zuständigkeit auszunehmen. Dieses wird durch einen sogenannten Opt-out-Antrag möglich, der bereits drei Monate vor Inkraft-Treten des Einheitspatentes gestellt werden kann.
Für Europäische Patentanmeldungen nach dem Bündelverfahren, die kurz vor der Erteilung stehen, gelten bereits vereinfachte Übergangsregelungen. In Zukunft wird man zwischen Einheitspatent und Bündelpatent wählen können. Welcher Weg dabei der zweckmäßige ist, hängt letztendlich von der Auswahl der Länder ab, in denen das Patent wirksam werden soll.
Dazu möchten Sie mehr erfahren oder haben Fragen zu einem anderen Schutzrecht? Dann kontaktieren Sie uns gerne oder lesen Sie mehr dazu auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA).