Jetzt beantragen: 1.500 € für Patentgebühren

Vorerst noch bis zum 08. Dezember 2023 können sich Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) 75 Prozent der Gebühren für eine „Stand-der-Technik-Recherche“ sowie 75 Prozent der Gebühren vor der Erteilung eines Patents aus dem KMU-Fonds erstatten lassen. Gefördert wird außerdem die Dienstleistung „IP-Scan“ sowie eine Marken- oder Designanmeldung. Die InnoWi GmbH informiert kostenlos und unverbindlich zur Antragstellung der verschiedenen Gutscheine und bietet als akkreditierter Dienstleister sämtliche förderfähige Leistungen an.

Welche Art von Patentgebühren können in welcher Höhe gefördert werden?
Die Förderung aus dem KMU-Fonds übernimmt 75 Prozent der Kosten für eine „Stand der Technik Recherche“ sowie 75 Prozent der Gebühren vor der Erteilung eines Patents (im Zusammenhang mit Anmeldung, Recherche und Prüfung) – jeweils max. 1.125 EUR. Insgesamt stehen im Förderzeitraum 2023/24 Fördergelder von bis zu 4.075 EUR pro Unternehmen zur Verfügung.

Was ist eine Stand-der-Technik-Recherche?
Um ein Patent zur Anmeldung zu bringen, muss es u. a. die Erfordernis „neu“ erfüllen und somit über den Stand der Technik hinausgehen. Eine Stand-der-Technik-Recherche prüft diese Neuheit und stellt sicher, dass die jeweilige Idee oder Erfindung noch nicht zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurde. Dies kann insbesondere für die Weiterentwicklung einer Erfindung von enormer Wichtigkeit sein. Sind Sie noch nicht ganz so weit oder möchten zusätzlich sicher gehen, dass Sie keinen weiteren Schutzrechts-Aspekt übersehen? Dann vereinbaren Sie einen Termin für einen IP-Scan: Der IP-Scan (Intellectual-Property-Scan) ist eine systematische Untersuchung der Potenziale an gewerblichen Schutzrechten eines Unternehmens. Eine Vorabdiagnose von Rechten des geistigen Eigentums kann bei der Entscheidung helfen, welche Rechte angemeldet werden sollen und wie sich das Portfolio des Unternehmens entwickeln und für die Zukunft planen lässt, sofern bereits Rechte des geistigen Eigentums eingetragen wurden. Die InnoWi ist akkreditiert für die Übernahme dieser Leistung im Zusammenhang mit dem KMU-Fonds.

Wie genau funktioniert die Beantragung des KMU-Fonds?
Der KMU-Fonds (SME-Fund) ist ein Finanzhilfeprogramm des Europäischen Amtes für geistiges Eigentum (EU IPO), der als Erstattungsprogramm funktioniert. Mit den entsprechenden Gutscheinen werden die Kosten für die verschiedenen Aktivitäten auf dem Sektor der gewerblichen Schutzrechte mit bis zu 90 Prozent bezuschusst. Abwicklung und Auszahlung erfolgen durch das  EU IPO. Zuvor müssen die Gutscheine aktiviert und innerhalb bestimmter Fristen eingelöst werden.

 So stellen Sie Ihren Antrag:

  1. Erstellen Sie hier (EU IPO Website) ein Nutzerkonto.
  2. Melden sie sich in Ihrem Konto an und stellen Sie einen Antrag (auch für mehrere Gutscheine möglich)
  3. Warten Sie auf den Beihilfebescheid des EU IPO (Wartezeit: ca. 10 Tage)
  4. Führen Sie die gewählte Aktivität durch: Vereinbaren Sie beispielsweise mit der InnoWi einen Termin für einen IP-Scan oder eine Stand-der-Technik-Recherche, etc. oder lassen Sie sich dort zu einer Patent-, Marken- bzw. Designanmeldung beraten und/ oder nehmen Sie die Anmeldung vor
  5. Reichen Sie ihren Erstattungsantrag mit den Kostennachweisen über Ihr Nutzerkonto ein

Gut zu wissen: Die Fördermittel werden nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge vergeben – wer schnell ist, ist also im Vorteil.

Ihr Kontakt zu uns

InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen

Sommerpause

Die InnoWi macht Sommerpause vom 8. bis zum 19. Juli.

Danach stehen wir allen gerne wieder für Anfragen und Beratung zur Verfügung.

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