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Warum Designschutz wichtig ist

Wer das Design („Erscheinungsbild“) eines analogen oder digitalen Produktes schützen lässt, der hat in der Folge das alleinige Recht auf die Nutzung des betreffenden Designs. Anders ausgedrückt: Ideenklau kann von da an zur Anzeige gebracht werden. Dies ist u. a. von Bedeutung, wenn ein ausgefallenes, einprägsames Design in direktem Zusammenhang mit der Corporate Identity eines Unternehmens und der Qualität eines Produktes stehen.

Lesen Sie hier als Wichtige zum Thema Designschutz. Sie haben weitere Fragen oder konkrete Wünsche im Hinblick auf eine Designanmeldung? Gerne stehen wir von der InnoWi GmbH Ihnen für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung. Sprechen Sie uns an!

Schutzrechts Know-how und Technologietransfer | InnoWi Patent- und Markenzentrum Bremen

Es wird ein Design ge­schützt, das neu ist und Eigenart hat.

Zunächst Folgendes: Der Schutz eines eingetragenen Designs entsteht nach der Anmeldung durch Aufnahme in das jeweilige Schutzregister und gilt im gesamten eingetragenen Gebiet. Die Schutzdauer eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre ab dem Anmeldetag. Zu beachten ist, dass sowohl Neuheit als auch Eigenart vom Amt nicht überprüft werden. Der eingetragene Designschutz ist also ein ungeprüftes Schutzrecht.

Außer dem eingetragenen Design gibt es aber noch eine weitere Schutzmöglichkeit ohne Registrierung durch das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“. Es entsteht automatisch durch Veröffentlichung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft (z. B. auf der Webseite oder in einem Online-Shop) und gilt für die das gesamte europäische Schutzgebiet für den Zeitraum von drei Jahren.

Mit beiden Designschutzarten haben Sie das ausschließliche Recht, dieses Design zu nutzen. Anderen ist es verboten, Ihr Design ohne Ihre Genehmigung herzustellen, anzubieten und zu nutzen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, gegen jedes Design vorzugehen, das den gleichen Gesamteindruck wie Ihr eingetragenes Design erweckt.

Mit dem Designschutz wird die äußere Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes geschützt, also z. B. das Erscheinungsbild von Möbeln, Autos, Spielzeugen oder Produktverpackungen. Ebenfalls können zweidimensionale Muster auf Stoffen oder typografische Schriftzeichen gesichert werden. Der Schutzumfang betrifft konkret die:

  • Konturen und Linien
  • Gestalt
  • Oberflächenstruktur von Werkstoffen
  • Farbgebung

Unternehmen sowie Privatpersonen können Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anmelden. Der Schutz entsteht durch die Eintragung in das Register.

Möchten Sie ein Design nicht nur in Deutschland, sondern EU- oder weltweit schützen lassen, stellen Sie den Antrag auf Designschutz über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) bzw. an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Gegenfrage: Für welchen Markt ist Ihr Design gedacht? Möchten Sie Ihr Design auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in weiteren Ländern vermarkten, können Sie ein EU-weites Gemeinschaftsgeschmacksmuster anmelden oder Ihr Design international registrieren lassen.

Gerne beraten wir Sie persönlich zu den verschiedenen Anmeldemöglichkeiten. Kurze Schutzrechtsauskünfte sowie eine telefonische Erstberatung sind bei uns kostenlos und unverbindlich: Jetzt Termin vereinbaren.

Fakt ist: Da die Neuheit und Eigenart Ihres Designs nicht vom Amt überprüft wird, sollten Sie sich vor einer Anmeldung über den Bestand bereits eingetragener Designs informieren.

Dafür können Sie die öffentlichen Online-Datenbanken des Deutschen Patentamtes (DPMA) oder des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) nutzen. Unter Links & Downloads finden Sie eine entsprechende Auflistung.

Sie sehen den Wald vor lauter Bäumen nicht? Das versierte InnoWi Team unterstützt Sie gerne bei der Design-Recherche, ob telefonisch oder vor Ort. Jetzt Termin vereinbaren.

Die Gebühren für eine Designanmeldung beim DPMA liegen bei einer elektronischen Anmeldung bei etwa 60 EUR und müssen innerhalb von drei Monaten nach der Anmeldung gezahlt werden. Damit ist Ihr Design ab dem Tag der Eintragung in das Designregister vor Plagiaten geschützt.

Die Schutzdauer für das eingetragene Design beträgt maximal 25 Jahre. Nach jeweils fünf Jahren muss eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden.

Das eingetragene Design hieß in Deutschland früher Geschmacksmuster. Mit dem 2014 in Kraft getretenen Designgesetz wurde das deutsche Geschmacksmuster in „eingetragenes Design“ umbenannt.

Auf europäischer Ebene heißt sein Pendant weiterhin „Geschmacksmuster“, genauer gesagt Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Beide Begriffe meinen den gleichen Typ von Schutzrecht.

Nein! Beim Design gibt es als Besonderheit das „nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ auch „nicht eingetragenes EU-Geschmacksmuster“ genannt. Klingt kompliziert, ist es aber nicht: Ein Design erhält demnach nämlich allein durch die Veröffentlichung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft Schutz gegen Nachahmung in Europa. Die Schutzdauer währt hier insgesamt drei Jahre.

Gut zu wissen!
Die InnoWi hat gemeinsam mit der Hochschule für Künste Bremen (HfK Bremen) die Plattform madeby entwickelt, auf der die Designentwicklungen der Studierenden veröffentlicht werden. Die Idee: Durch die Veröffentlichung der Designs auf der madeby-Plattform erhalten diese automatisch den dreijährigen europäischen Schutz des „nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters“.

Die gewerblichen Schutzrechte im Überblick

Die gewerblichen Schutzrechte dienen der Sicherung von geistigem Eigentum (auch; Intellectual Property – IP). Die folgende Tabelle bietet einen guten Überblick über deren Unterscheidung. Gerne erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine Schutzrechtsstrategie entsprechend Ihres Bedarfes. Sprechen Sie uns an!

PatentGebrauchsmusterDesignMarken
Was schützt esTechnische ErfindungenTechnische Erfindungen (außer Verfahren)Äußere Erscheinung eines Erzeugnisses (auch digital)Marken für Waren oder Dienstleistungen
Erfordernisse für den Schutzneu, erfinderisch (über den Stand der Technik hinausgehend) gewerblich anwendbarneu, erfinderisch (über den Stand der Technik hinausgehend), gewerblich anwendbarneu, Eigenart (muss sich vom bestehenden abheben)Unterscheidungskraft, keine reine Beschreibung
Amtliche PrüfungEinhaltung aller Schutzerfordernisseformelle Prüfung, keine Prüfung der Neuheitformelle Prüfung der Anmeldung, Designfähigkeit. Keine Prüfung der NeuheitFormelle Prüfung der Anmeldung, Prüfung der Unterscheidungskraft
Beginn des Schutzesrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblattrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Registerrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Registerrückwirkend (auf den Tag der Anmeldung) mit der Eintragung in das Register
Schutzdauer maximal
20 Jahre10 Jahre25 Jahreunbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre)

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InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen