Welche Vorteile hat der Schutz einer Marke?

10 Fragen zum Schutz der eigenen Marke an Rechtsanwalt Eckard Nachtwey aus Bremen.

Starke Marken sind bares Geld wert. Denn für Unternehmen sind sie eine oft wichtige Voraussetzung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Insbesondere Start-ups und kleine Unternehmen scheuen dennoch oft die Kosten, die mit einer Markenanmeldung verbunden sind. Im Gespräch mit der InnoWi berichtet der Bremer Rechtsanwalt Eckard Nachtwey, warum die Auseinandersetzung mit dem Thema bereits in einem sehr frühen Stadium der Gründung Sinn ergibt. Foto: Karsten Klama | Kanzlei Nachtwey

Sollte jedes Start-up seinen Namen als Marke schützen lassen?
Eckard Nachtwey: „Alle Gründerinnen oder Gründer, die von ihrer Idee überzeugt sind und konkret planen, mit ihrem Start-up in die Öffentlichkeit zu gehen, sollten den eigenen Firmennamen, das Logo und/oder die Produkte vorher unbedingt als Marke anmelden. Nur so können sie die künftige Markenidentität vor Nachahmern schützen. Darüber hinaus unterstützt die Markenanmeldung von Anfang an beim Herausstellen von Alleinstellungsmerkmalen, die bares Geld wert sind. Weiterhin verhindert die rechtzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema, bereits bestehende Rechte Dritter zu verletzen.“

Mit anderen Worten: Was verhindert die Markenanmeldung?
„Mit einer rechtzeitigen Markenanmeldung sorgen Sie hinsichtlich der eigenen Markenidentität für ein sicheres Fundament. Sie können sich wehren, wenn Wettbewerber Produkte auf den Markt bringen, die dem Ihren namentlich ähneln. So kommt es nicht zu Verwechslungen am Point-of-Sale und Sie verhindern das Aufweichen der eigenen Marke.“

Worauf sollte ich bei der Wahl eines Firmen- oder Produktnamens achten, damit dieser eintragungsfähig ist?
„Zunächst einmal wichtig ist die Unterscheidungskraft. Ein guter, eintragungsfähiger Name ist eher nicht konsumorientiert, erklärt also meist nicht auf den ersten Blick, worum es geht. Möchte beispielsweise ein Bäcker die Marke „Brot“ für das gleichnamige Produkt schützen lassen, geht das nicht, da glatt warenbeschreibend. Dreht man die Buchstabenfolge jedoch um und nennt das Produkt „torB“, sind die Chancen größer, dass die Eintragung gelingt. Hat man bereits einen möglichen Markennamen im Kopf, ist jedoch erst einmal wichtig herauszufinden, ob der Begriff bereits geschützt ist.“

Erfahre ich bei der Anmeldung, ob eine Marke bereits anderweitig geschützt ist?
„Nein! Wird eine Marke bei den zuständigen Behörden angemeldet, wird diese nicht von der betreffenden Stelle überprüft. Darum ist eine vorangehende und umfassende Markenrecherche unerlässlich.“

Kann ich die Markenrecherche selbst übernehmen?
„Sowohl das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) als auch das EUIPO – also das Europäische Amt für Geistiges Eigentum  – bieten frei zugängliche Möglichkeiten für die eigene Online-Recherche. Diese sind gut geeignet für eine erste Orientierung, führen jedoch nicht an der Auswertung einer  Schutzrechtsrecherche durch eine erfahrene Fachkraft, zum Beispiel aus dem Team der InnoWi oder einem Patent- oder Rechtsanwalt vorbei. Hintergrund ist, dass diese über weitere zugangsbeschränkte Recherchemöglichkeiten verfügen, sowie über umfangreiche Erfahrungen, welche Ähnlichkeiten zu bereits bestehenden Marken einer Anmeldung entgegen sprechen. So endet die eigene Idee auch nicht unweigerlich in einer Sackgasse, denn in Zusammenarbeit mit den Schutzrechtsprofis eröffnen sich oft bereits während der Beratung zielführende Alternativen für die Namensgebung.“

Welche Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken stehen einer Anmeldung entgegen?
„Belastbar beantworten lässt sich die Frage nach Merkmalen, die die Unterscheidungskraft bestimmen, leider nicht, denn diese treibt internationale Gerichte und auch mich – nach beinahe 30 Jahren als Rechtsanwalt im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes – jeden Tag aufs Neue um. Die langjährige Erfahrung, auch mit konkreten juristischen Auseinandersetzungen, sensibilisiert jedoch für mögliche Schwächen, also Angriffspunkte einer in Anmeldung befindlichen Marke. Darum ist die Unterstützung durch Personen mit entsprechendem Know-how und einer möglichst praktischen Expertise so enorm wichtig.  

Ein Beispiel: Findet sich im Rahmen der Recherche eine ähnlich klingende Marke, kommt die Frage nach der Kennzeichnungskraft hinzu. Möchte ein Bäcker seinen Brot-Topseller unter dem Namen „Abraxas“ schützen lassen, es existiert aber bereits der Markeneintrag eines Brotes mit Namen „Muraxas“, reicht die Ähnlichkeit im Klang, um der Anmeldung entgegenzustehen. Gehört die angemeldete Marke „Muraxas“ jedoch zu einem Milchprodukt, spräche dies nicht gegen die Anmeldung der Brot-Marke „Abraxas“.“

Was kann die Folge sein, wenn ich eine bereits registrierte Marke selbst benutze?
„Meist erreicht das die Marke verletzende Unternehmen ein Schreiben mit der Aufforderung der Unterlassung und der Androhung einer Vertragsstrafe im Wiederholungsfalle, sollte dieser nicht nachgekommen werden. Geht es um die Nutzung eines Firmennamens, kommt es darauf an, wie lange und erfolgreich das die Marke verletzende Unternehmen bereits unter diesem firmiert. Eine bittere Pille ist die Unterwerfung tatsächlich aber für alle, die bereits eine gewisse Sichtbarkeit erreicht haben, denn auch eine Domain mit dem betreffenden Namen darf von jetzt auf gleich nicht länger genutzt werden. Das Unternehmen verschwindet von der Bildfläche und beginnt im Zweifel noch einmal ganz von vorne.“

Was kann einem Unternehmen im schlimmsten Fall einer Markenrechtsverletzung drohen?
„Geht die Gegenseite nun noch einen Schritt weiter, pocht sie auf die Auskunftspflicht gegenüber dem Markenverletzer. Das heißt, es müssen sämtliche Umsätze aus der Zeit der Verletzung offengelegt werden. Und dazu – die Daten sämtlicher gewerblicher Kundinnen und Kunden. Zusätzlich müssen sämtliche Verletzungsprodukte zurückgerufen und vernichtet werden. Kurzum: Eine Markenverletzung kostet nicht nur Zeit, Geld und Nerven, sondern im Zweifel die Existenz des gesamten Unternehmens.“

Was ist, wenn ich die Marken nachweislich länger nutze als der Inhaber oder die Inhaberin der eingetragenen Marke?
„Selbst dann ist Recht auf Seiten der Inhaber, denn im Markenrecht gibt es anders als im Patentrecht kein Vorbenutzungsrecht. Das heißt, selbst bei jahrelanger Nutzung einer nicht registrierten Produktmarke, kann der Nutzer oder die Nutzerin unter Umständen juristisch gezwungen werden, die etablierte Produktmarke zu ändern, wenn es eine ähnlich- oder gleichlautende später eingetragene Marke gibt und – dies ist wichtig – dem Inhaber oder der Inhaberin keine Behinderungsabsicht vorgeworfen werden kann. Sie also die Marke nicht allein zu Ihrem Schaden angemeldet hat.“

Wie erfahre ich davon, dass jemand eine durch mich geschützte Marke nutzt?
„Da Marken grundsätzlich ohne weitere Überprüfung angemeldet werden können, empfehle ich konsequente und kontinuierliche Überwachung der eigenen Schutzrechte. Das übernimmt in großen Unternehmen oft eine eigene Schutzrechtsabteilung. Alternativ können Anwaltskanzleien mit Spezialisierung auf Markenrecht beauftragt werden. Der Vorteil ist, dass diese im Angriffsfall direkt mit entsprechenden Unterlassungsschreiben reagieren können.“

SIE MÖCHTEN MEHR ERFAHREN?
Wir, das Bremer Patent- und Markenzentrum informieren Sie jederzeit gerne individuell und umfassend zum Thema Markenschutz und unterstützen Sie bei einer gezielten Markenrecherche. Auch mit welchen Kosten Sie rechnen müssen bzw. welche Fördermittel ggf. für Ihre Markenanmeldung infrage kommen, erörtern wir gerne gemeinsam mit Ihnen. Eine kurze Erstorientierung zum Thema Markenschutz ist in jedem Fall kostenlos.

Ihr Kontakt zu uns

InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen