NEU: WIPANO Förderung 2024 für Unternehmen

WIPANO wurde neu aufgelegt. Insbesondere für kleine Unternehmen und Startups bietet die Richtlinie “WIPANO – Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen” eine lohnenswerte Möglichkeit, Unterstützung bei Patentrecherche und Patentanmeldung zu erhalten. Anträge können ab sofort gestellt werden.

Förderschwerpunkt Patentierung (Unternehmen)

Modul 1: bis zu 10.000 Euro für Recherche und Patent- bzw. Gebrauchsmuster-Anmeldung. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderbar sind:

  • die Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, z. B. durch die InnoWi
  • Stand-der-Technik-Recherche, inkl. Prüfung der Neuheit, z. B. durch die InnoWi
  • Patentanwaltsleistungen für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
  • Amtsgebühren für Anmeldungen und Nachanmeldungen von Patent- beziehungsweise Gebrauchsmustern
  • Beratung zur internationalen Schutzrechstanmeldung (= Anmeldestrategie), z. B. durch die InnoWi

Modul 2: bis zu 6.000 Euro für die “Verwertung”. Gefördert werden bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Förderbar sind:

  • Erstellung einer Kosten-Nutzen-Analyse
  • Marken- und Designanmeldungen
  • aktive Messeteilnahmen (Gebühren Messestand)
  • Prototypen-Bau (als Fremdleistung)
  • Ausgaben für eine rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Verwertung (Ausarbeitung von Lizenzverträgen, Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Geheimhaltungs- oder Verwertungsvereinbarungen usw.)
  • zusätzliche Recherchen inklusive Beratung und Bewertung in Zusammenhang mit der Verwertung (Freedom-to-Operate-Recherche, Kollisionsrecherche, Marktrecherche usw.)
  • Patentrechtsschutzversicherung
  • Erarbeitung eines Marketingkonzepts für die Verwertung der Erfindung

Wichtig zu wissen ist:

  • Es handelt sich um einen nichtrückzahlbaren Zuschuss für kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro.
  • Alle Leistungen müssen durch einen externen Dienstleister erbracht werden.
  • Zuwendungsempfänger muss der/ die alleinige Schutzrechtsinhaber:in sein.
  • Modul 2 ist optional, vorher muss jedoch Modul 1 erfolgt sein.
  • Antragsteller:innen dürfen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent- oder Gebrauchsmuster angemeldet sowie keine WIPANO-Förderung erhalten haben.

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Förderprogramm WIPANO finden Sie hier.

Interessierte beraten wir kostenlos und unverbindlich zu den Möglichkeiten einer Förderung und unterstützen bei der Antragstellung. Sprechen Sie uns an!

Wir beraten Sie gerne:

Dr. Lieselotte Riegger
Geschäftsführerin
+49 421 331170-11

lieselotte.riegger@innowi.de

Dr.-Ing. Jens Hoheisel
Geschäftsführer
+49 421 331170-15

jens.hoheisel@innowi.de

Ihr Kontakt zu uns

InnoWi GmbH
Patent- und Markenzentrum Bremen
Fahrenheitstraße 1 | 28359 Bremen